Internationale Marken
Firmeninhaber können die Eintragung einer internationalen Marke in Polen nach dem Madrider Abkommen beantragen, dem Polen am 18. März 1991 beigetreten ist. Nach diesem Abkommen hat der Anmelder aufgrund der Eintragung seiner Marke im Ursprungsland die Möglichkeit, diese Marke in allen Mitgliedsstaaten des Madrider Abkommens (über 110 Staaten weltweit) zu schützen und der jeweilige Schutz ist dabei so wie in den einzelnen Staaten. Das Madrider System ist eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit, Marken zu schützen und zu verwalten, die in vielen Staaten der Welt verwendet werden. Die zuständige Einrichtung für die internationale Markeneintragung ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Die Patentanwälte unserer Kanzlei sind als zugelassene Vertreter für die internationale Markenregistrierung bei der WIPO eingetragen und bieten Ihnen diesbezüglich umfangreiche Dienstleistungen an.