Schutzrecht in der Welt

1990 trat Polen dem internationalen Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), der es Erfindern und Unternehmen ermöglicht, innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Nationalanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf eine internationale Patentanmeldung einzureichen. Diese Anmeldung unterliegt dann internationalen Vorprüfungen, die eine Änderung des Schutzumfangs je nach dem gegensätzlichen Stand der Technik ermöglichen und innerhalb von 30 Monaten nach dem Datum der Nationalanmeldung erfolgt im Auftrag des Anmelders die sog. Eröffnung nationaler Phasen (d.h. ordentlicher Patentverfahren) in einzelnen benannten Staaten der Welt.

Fachliche technische Ausbildung und langjährige Berufserfahrung unserer Patentanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche der Technik ab: Mechanik mit all ihren industriellen Spezialgebieten, Physik, Elektrotechnik, Elektronik (inkl. Soft- und Computerhardware), Bauwesen, Chemie, Pharmazie und Biotechnologie.

Patentanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei führen Patentanmeldungen und Anmeldeverfahren vor dem Patentamt der Republik Polen, wie auch vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in allen oben genannten Fachgebieten.

1991 ist Polen dem Madrider Protokoll beigetreten, das es internationalen Unternehmen ermöglicht, Marken bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf zu registrieren.