Patentrecherche

Aufgrund der steigenden Zahl der angemeldeten Erfindungen und der erteilten Patente besteht die ernsthafte Gefahr, dass die vorgeschlagene Lösung bereits bekannt und einem anderen Unternehmen vorbehalten ist. Es ist wichtig, vor der Markteinführung eines Produkts sowie vor Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt eine entsprechende Patentrecherche durchzuführen, um feststellen zu können, ob die Lösung neu ist und ob sie die sonstigen Voraussetzungen der Patentfähigkeit erfüllt. Eine solche Recherche schützt den Unternehmer davor, möglichen Ansprüchen der Drittpersonen ausgesetzt zu sein und erhebliche Kosten für die Einleitung des Anmeldeverfahrens einer bereits bekannten Lösung beim Patentamt zu verursachen. In unserer Praxis begegnen wir oft der Situation, dass eine Erfindung (Idee) dem Erfinder völlig neu und auf dem Markt unbekannt vorkommt, sich aber aufgrund der Patentrecherche herausstellt, dass eine analoge Lösung von einem anderen Unternehmen beim Patentamt bereits beansprucht wurde oder in den Patentdokumenten als ein Teil des technischen Standes vorhanden ist.

Wir bieten Ihnen folgende Patentrecherchen an:

  • Patentreinheitsprüfung hinsichtlich der neuesten Lösungen auf dem polnischen Markt basierend auf den Datenbanken des Patentamts der Republik Polen (auf der Patentliteratur),
  • Prüfung der Patentfähigkeit (objektiv und subjektiv) in Polen und anderen Staaten zum Zwecke der geplanten Patentanmeldung anhand der Patentliteratur in weltweiten Datenbanken.

Die Kanzlei erbringt alle weiteren Dienstleistungen für den Schutz des geistigen Eigentums. Dies sind u.a. vorläufige Einschätzung von Schutz- und Registrierungsfähigkeiten, Lizenzen, Registrierung von Internet-Domains, Streitverfahren vor den Patentämtern und Prozessführung, Verteidigung und Berufung gegen Entscheidungen von Patentämtern.

Die Leistungserbringung sowie die diesbezügliche Unterstützung werden bei der Kontaktaufnahme individuell vereinbart.