Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist in Polen eine nutzbare Konstruktionserfindung, welche die Gestalt, die Bauform eines dauerförmig ausgestalteten Gegenstandes oder Zusammenstellung der einzelnen Teile von Gegenständen bzw. Geräten betrifft, wobei eine Gebrauchsmusteranmeldung nur eine einzelne Konstruktionserfindung erfassen darf. Die Dauerzeit des nach der Eintragung eines Gebrauchsmusters erlangten Schutzrechts beträgt 10 Jahre gerechnet ab dem Anmeldetag, vorausgesetzt, dass die Amtsgebühren fristgerecht entrichtet werden.