Gegenstand des Patentschutzes
Gegenstand des Patentschutzes können neue technische Lösungen mit gewerblicher Anwendung sein, d.h. Erfindungen auf folgenden Gebieten:
- neue Produkte und Stoffe,
- neue oder verbesserte technologische Verfahren,
- neue chemische Verbindungen oder deren Derivate und
- neue oder verbesserte Herstellungsverfahren dieser Verbindungen oder deren Derivate,
- neue oder verbesserte Konstruktionen von Maschinen, Einrichtungen und Werkzeugen sowie Transportmitteln, Bauelementen und Alltagsgegenständen,
- neue Anwendungen bekannter chemischer Verbindungen, beispielsweise in Form einer neuen Arzneimittelkategorie.