Gegenstand des Patentschutzes

Gegenstand des Patentschutzes können neue technische Lösungen mit gewerblicher Anwendung sein, d.h. Erfindungen auf folgenden Gebieten:

  • neue Produkte und Stoffe,
  • neue oder verbesserte technologische Verfahren,
  • neue chemische Verbindungen oder deren Derivate und
  • neue oder verbesserte Herstellungsverfahren dieser Verbindungen oder deren Derivate,
  • neue oder verbesserte Konstruktionen von Maschinen, Einrichtungen und Werkzeugen sowie Transportmitteln, Bauelementen und Alltagsgegenständen,
  • neue Anwendungen bekannter chemischer Verbindungen, beispielsweise in Form einer neuen Arzneimittelkategorie.